ONLINESCHEIDUNG
Schunck, Düntzer und Partner - Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB • Notare
SCHEIDUNGSKOSTENRECHNER
Sie können die voraussichtlichen Kosten des Scheidungsverfahrens gern unverbindlich mit nachstehendem Scheidungskostenrechner berechnen. Wir weisen insoweit allerdings darauf hin, dass es sich nicht um eine verbindliche und endgültige Berechnung handelt, da der für die endgültige Berechnung maßgebliche Gegenstandswert des Scheidungsverfahrens durch das Gericht festgesetzt wird.
Es handelt sich bei dem errechneten Wert aber um einen realistischen Annäherungswert, der auf der Grundlage der derzeit maßgeblichen Gerichtskosten- und Rechtsanwaltsgebührentabellen errechnet wird.
Sofern Sie nicht über ausreichende Einkünfte bzw. nicht über ein ausreichendes Vermögen verfügen, um die Kosten des Verfahrens aufbringen zu können, besteht die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Scheidungskostenrechner nur benutzen können, wenn Sie "alle Cookies" akzeptieren.