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Schunck, Düntzer und Partner - Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB • Notare

Schunck, Düntzer und Partner

Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB • Notare

Die Ur­sprün­ge un­se­rer So­zie­tät rei­chen bis in die Nach­kriegs­jah­re zu­rück. Die Grün­dungs­mit­glie­der, Rechts­an­wäl­te Dr. Bött­ger (als Rechts­an­walt seit 1950 tätig) und Wolf, schlos­sen sich im Jahre 1970 zu­sam­men. Nach jah­re­lan­ger ge­mein­sa­mer Tä­tig­keit er­folg­te 1995 der Zu­sam­men­schluss mit der 1987 ge­grün­de­ten So­zie­tät der Rechts­an­wäl­te Rai­ner Schunck und Mi­cha­el Phil­ipps.

Nach­dem die Rechts­an­wäl­te und No­ta­re Dr. Bött­ger und Wolf aus Al­ters­grün­den aus der So­zie­tät aus­ge­schie­den waren, er­folg­te suk­zes­si­ve eine Er­wei­te­rung des Teams durch die Rechts­an­wäl­te Phil­ipp Ha­ge­mann (seit 2005), Jo­chen Esser (seit 2010) und Mar­kus Hen­gelb­rock (seit 2012).

Im Jahre 2014 gab es so­dann einen wei­te­ren So­zie­täts­zu­sam­men­schluss mit den Rechts­an­wäl­ten Dr. Horst Eg­gers­mann und Mi­cha­el Wief­hoff.

Seit dem 01.08.2020 ver­stärkt Herr Rechts­an­walt Flo­ri­an Exner unser Team.

Der­zeit be­steht die So­zie­tät nach dem al­ters­be­ding­ten Aus­schei­den vn Herrn Rechts­an­walt und Notar a.D. Dr. Eg­gers­mann zu 31.12.2019 aus fol­gen­den Rechts­an­wäl­ten

  • Rechts­an­walt und Notar Rai­ner Schunck,
  • Rechts­an­walt Mi­cha­el Phil­ipps,
  • Rechts­an­walt Mi­cha­el Wief­hoff,
  • Rechts­an­walt Mar­kus Hen­gelb­rock
  • Rechts­an­walt Phil­ipp Ha­ge­mann,
  • Rechts­an­walt Jo­chen Esser

Während die Gründungsmitglieder, Rechtsanwälte Dr. Böttger und Wolf, noch keine Fachanwälte waren, sind die derzeitigen Rechtsanwälte alle Fachanwälte.

Die Voraussetzungen, unter denen Rechtsanwälte sich Fachanwälte nennen dürfen, sind in der Fachanwaltsordnung geregelt. Danach sind Fachanwälte Rechtsanwälte, die auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen können. Der Titel „Fachanwalt“ wird von den regionalen Rechtsanwaltskammern verliehen. Zuvor wird intensiv nach einem in der Fachanwaltsordnung festgelegten Katalog geprüft, ob die Antrag stellenden Rechtsanwälte die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Die Rechtsanwälte müssen nachweisen, dass sie auf dem entsprechenden Fachgebiet über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die erheblich darüber hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung im Beruf der Rechtsanwälte vermittelt wird. Bevor die Verleihung eines Fachanwaltstitels beantragt werden kann, müssen Rechtsanwälte in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere Klausuren bestehen. Außerdem müssen eine bestimmte Zahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Fachgebiet nachgewiesen werden. Fachanwälte müssen zudem mindestens drei Jahre lang als Rechtsanwalt zugelassen und tätig gewesen sein.

Rechtsanwälte können jeweils maximal in drei Rechtsgebieten Fachanwälte sein erwerben. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jeweils jährlich belegen, dass er sich im vorgeschriebenen Umfang (derzeit sind die Fachanwälte verpflichtet, sich in jedem Fachanwaltsgebiet 15 Stunden fortzubilden) fachlich fortgebildet hat.

Folgende Rechtsanwälte sind in unserer Sozietät Fachanwälte:



  • Rechts­an­wäl­te Schunck und Wief­hoff: Fach­an­wäl­te für Bau- und Ar­chi­tek­ten­recht
  • Rechts­an­wäl­te Schunck und Hen­gelb­rock: Fach­an­wäl­te für Fa­mi­li­en­recht
  • Rechts­an­walt Phil­ipps und Hagemann: Fach­an­walt für Ver­kehrs­recht
  • Rechts­an­wäl­te Hen­gelb­rock und Ha­ge­mann: Fach­an­wäl­te für Miet- und Woh­nungs­ei­gen­tums­recht
  • Rechts­an­walt Hen­gelb­rock: Fach­an­walt für Steu­er­recht
  • Rechts­an­walt Ha­ge­mann: Fach­an­walt für Ar­beits­recht
  • Rechts­an­walt Esser: Fach­an­walt für Bank- und Ka­pi­tal­markt­recht
  • Rechtsanwalt Philipps: Fachanwalt für Strafrecht


Auf­grund der stren­gen Re­ge­lun­gen im Zu­sam­men­hang mit der Be­zeich­nung „Fach­an­wäl­te“ und deren Fort­bil­dungs­pflich­ten kön­nen Sie als Man­dant si­cher sein, dass wir als Fach­an­wäl­te immer in be­son­de­rem Maße auf un­se­rem je­wei­li­gen Rechts­ge­biet be­wan­dert und auf dem neus­ten Stand der ak­tu­el­len Recht­spre­chung sind.

Aber auch in den Rechts­ge­bie­ten, in denen wir keine Fach­an­wäl­te auf­wei­sen, kön­nen Sie si­cher sein, dass wir uns mit vol­lem En­ga­ge­ment rasch, zu­ver­läs­sig und kom­pe­tent Ihrem Pro­blem an­neh­men.

Zu un­se­rem Man­dan­ten­stamm zäh­len Un­ter­neh­men, Be­hör­den und Pri­vat­per­so­nen in Müns­ter und über­re­gio­nal.