Rechtsgebiete
Unsere Kanzlei ist im Wesentlichen auf das Gebiet des Zivilrechts ausgerichtet. Daneben werden wir auch in strafrechtlichen und in ausgewählten öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten tätig. Durch Fachanwaltschaften und Spezialisierungen können wir zudem besondere Qualifikation in ausgewählten Rechtsgebieten anbieten.
Bitte wählen Sie:
Allgemeines Zivilrecht – Arbeitsrecht – Ausländerrecht – Bau- und Architektenrecht – Bank- und Kapitalmarktrecht – Erbrecht – Familienrecht – Handels- und Wirtschaftsrecht – IT-Recht – Markenrecht – Mietrecht – Notariat – Sozialrecht – Steuerrecht – Strafrecht – Urheberrecht – Verkehrsrecht – Versicherungsrecht – Wettbewerbsrecht – Wohnungseigentumsrecht
Allgemeines Zivilrecht
Alle bürgerlich-rechtlichen Rechtsbeziehungen, insbesondere das allgemeine Vertragsrecht, bereicherungsrechtliche Ansprüche, Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie sachenrechtliche Ansprüche.
– Bei uns ist hierfür zuständig: RA Hagemann, RA Rifai, RA Schunck, RA Hengelbrock
Arbeitsrecht
Hierunter fallen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie zwischen Tarifvertragsparteien. Häufige Themen im Arbeitsrecht sind:
Kündigungsschutzklage auf Fortführung des Arbeitsverhältnisses oder Anspruch auf Abfindung, Restansprüche aus dem beendeten Arbeitsverhältnis, Urlaubsansprüche, Mutterschutz, Lohnnebenleistungen, Geltung von tarifvertraglichen Verpflichtungen, Prüfung von Arbeitsverträgen, Wirksamkeit einzelner arbeitsvertraglicher Klauseln, Pflichten des Arbeitgebers zu Arbeitsschutzmaßnahmen, Beteiligung des Betriebsrats an unternehmerischen und Personalentscheidungen.
– Bei uns ist hierfür zuständig: RA Rifai, RA Hengelbrock
Ausländerrecht
Die Einreise über sichere Drittstaaten macht es für Asylbewerber zu einem juristischen Hindernislauf, in Deutschland ein Aufenthaltsrecht zu bekommen. Die Entscheidungen der Behörden können geprüft und gegebenenfalls einer gerichtlichen Entscheidung zugeführt werden.
– Bei uns ist hierfür zuständig: RA Philipps
Bau- und Architektenrecht
Hierunter fallen sämtliche Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauwerken als da sind: Bauherr – Bauunternehmer (wobei hierzu zahlreiche verschiedene Handwerker gehören), Bauherr – Architekt, Bauunternehmer – Architekt aber z.B. auch Bauherr – Bauaufsichtsbehörde, wenn etwa um die Erteilung einer Baugenehmigung gerungen wird. Für alle Beteiligten ist ein Bauprojekt mit einer Vielzahl von Risiken verbunden. Dabei kann es um mangelhafte Bauleistungen, aber ebenso um fehlerhafte Planungen oder Bauzeitverzögerungen gehen.
– Bei uns ist hierfür zuständig: RA Schunck, RA Hengelbrock
Bank- und Kapitalmarktrecht
Hier geht es vor allem um die Ausgestaltung und Abwicklung der Geschäftsbeziehungen zwischen Kunde und Bank, um Rechtsfragen zum Kreditvertrag, Zahlungsverkehr und Wertpapierhandel. Das Kapitalmarktrecht umfasst den Bereich der Kapitalanlagen wie Aktien-, Renten- und Immobilienfonds. Der sogenannte “Graue Kapitalmarkt” umfasst die nicht an der Börse gehandelten geschlossenen Fonds (Unternehmensbeteiligungen) wie Film-, Schiffs- und Flugzeugfonds.
– Bei uns ist hierfür zuständig: RA Esser
Erbrecht
Hierzu zählen unter anderem Fragen über die Gestaltungsmöglichkeiten beim Testament, der gesetzlichen Erbfolge, die Möglichkeiten eines Vermächtnisses und Erbauseinandersetzungsverfahren.
– Bei uns ist hierfür zuständig: RA Esser, RA Schunck, RA Hengelbrock
Familienrecht
In größeren Städten wird zwischenzeitlich annähernd jede zweite Ehe geschieden. Als Folge von Trennung und Scheidung ist häufig anwaltliche Unterstützung bei der Berechnung der verschiedenen Unterhaltsansprüche sowie bei der Auseinandersetzung des Vermögens erforderlich. Von ganz erheblicher Bedeutung ist weiter die Regelung des Sorge- und Umgangsrechts für gemeinschaftliche Kinder. Grundsätzlich ist eine einvernehmliche Regelung zwischen den Eheleuten zum Wohl der Kinder vorzuziehen. In Einzelfällen ist jedoch eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht zu vermeiden
– Bei uns ist hierfür zuständig: RA Schunck
Handels- und Wirtschaftsrecht:
Hierbei geht es im Wesentlichen um die Vertretung von kleineren und mittleren Wirtschaftsunternehmen angefangen mit der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen gegenüber Kunden und Geschäftspartnern über die Klärung gesellschaftsrechtlicher Fragen bis hin zur Vertretung z.B. in Fällen von Zahlungsschwierigkeiten.
– Bei uns ist hierfür zuständig: RA Schunck
Internet- bzw. IT-Recht
Genau genommen ist das Internetrecht nur ein Unterbereich des Informationstechnologierechts. Letzteres meint das gesamte Recht der elektronischen Datenverarbeitung, auch außerhalb des Internets. Einschlägig ist hier eine Mischung von anzuwendenden Vorschriften aus vielen Rechtsgebieten. Das Internet stellt einen unverzichtbaren Bestandteil jeder Unternehmenspräsentation dar. Leider sind jedoch mit den Möglichkeiten der gewerblichen Nutzung des Internets eine Vielzahl rechtlicher Gefahren und Probleme verbunden. Klassische Problemfälle sind rechtlich vorgeschriebene Angaben auf Webseiten, die Gestaltung von AGB und Widerrufsrechten in Webshops, die Abwehr von Abmahnungen nach dem Download von Dateien aus Tauschbörsen oder Peer-to-peer-Netzwerken, die Vertragsgestaltungen bei dem Erwerb / Verkauf von Software und Internetdienstleistungen.
– Bei uns ist hierfür zuständig: RA Rifai
Markenrecht
Der Schutz von Kennzeichen ist im gewerblichen Umgang ein Wertvolles Gut. Im Zusammenspiel mit dem Wettbewerbsrecht und dem IT-Recht bedarf das Markenrecht einer besonderen Berücksichtigung. Dies beginnt bei der Markenanmeldung und der Verteidigung von Markenregistrierungen gegenüber dem Marken- und Patentamt und reicht bis zur Beratung und Vertretung bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen aus Markenrechten.
– Bei uns ist hierfür zuständig: RA Rifai
Mietrecht
Als Mieter einer Wohnung gehen Sie mit Ihrem Vermieter ein langfristiges Dauerschuldverhältnis ein, welches durch die gegenseitige Abhängigkeit immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen führen kann.
Oft müssen Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungsverlangen oder gar die Rechtmäßigkeit einer Kündigung geprüft werden. Vermieter haben ein Interesse bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Zahlung von Mietrückständen oder in Räumungsangelegenheiten.
– Bei uns ist hierfür zuständig: RA Hagemann, RA Schunck, RA Hengelbrock
Notariat
Notarielle Aufgaben betreffen insbesondere Grundstücksverträge, also die Übertragung von Grundstücken und die Eintragung von Dienstbarkeiten oder Pfandrechten. Im Bereich des Familienrechts werden beispielsweise Eheverträge, Vorsorgevollmachten und Unterhaltsverpflichtungen beurkundet.
In erbrechtlicher Hinsicht sind häufig Testamente, Erbverträge und Erbscheinsanträge Gegenstand der notariellen Arbeit. Neben Grundbucheintragungen werden auch Einträge in das Handels- oder Vereinsregister vorgenommen, was für die Gründung bzw. Umwandlung von Gesellschaften oder bei Satzungsänderungen von Bedeutung ist. Häufig wird auch übersehen, dass ein Schenkungsvertrag der notariellen Beurkundung bedarf, solange die zu schenkende Sache noch nicht übergeben wurde.
– Bei uns ist hierfür zuständig: Notar Schunck
Sozialrecht
Hierzu zählt ein weites Feld von staatlichen Leistungen, wie z.B.: Anspruch auf Arbeitslosengeld, Anspruch auf Umschulungen, Ansprüche bei Erwerbsunfähigkeit, Kostenübernahme für Fortbildungsmaßnahmen, Rechtsschutz bei Ablehnungsbescheiden von Sozialversicherungsträgern und Rentenansprüche. Auch die gesamten Probleme im Bereich der Krankenversicherung werden hiervon erfasst.
– Bei uns ist hierfür zuständig: RA Philipps
Steuerrecht
Im Steuerrecht geht es einerseits darum, durch vertragliche Gestaltungen Steuern zu sparen, andererseits um Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Festsetzung und Erhebung von Steuern, also um Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung. Typische Aufgabenfelder sind die Gestaltung von Verträgen aller Art unter Berücksichtigung steuerlicher Fragen und Problemstellungen; die Beratung in erbschafts- und schenkungssteuerlichen Fragen; die Gestaltung von Testamenten und Erbschaftsverträgen; die Vertretung in Rechtsbehelfsverfahren (Einspruchs- und Klageverfahren) und die Beratung und Vertretung in Steuerstrafverfahren (Prüfung der Möglichkeiten von Selbstanzeige / Steueramnestie etc.).
– Bei uns ist hierfür zuständig: RA Hengelbrock
Strafrecht
Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren stellt für den Betroffenen eine erhebliche Belastung dar. Der Fehler im Straßenverkehr, das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Dateien im Internet oder das Anlegen von Geldern im Ausland kann schnell zu der Eröffnung eines staatsanwaltlichen Verfahrens führen. Neben der Vertretung gegenüber den Ermittlungsbehörden kann anwaltliche Begleitung auch für Opfer von Straftaten erforderlich sein.
– Bei uns ist hierfür zuständig: RA Philipps
Urheberrecht
Die persönlichen geistigen Schöpfungen von jedem fördern das kulturelle Gut einer Gesellschaft. Sie sollen daher nicht beliebig imitiert werden können. Auch wenn das Internet und die Computerwelt eine Fundgrube für Urheberrechtsverstöße durch scheinbar harmlose Kopiervorgänge oder Uploads darstellt, so ist beispielsweise auch die klassische Vervielfältigung von Fotos oder die Wiedergabe fremder Texte nach wie vor allgegenwärtig. Teilweise stellt sich die Frage, ob überhaupt ein schutzfähiges Werk vorliegt. In anderen Fällen kann ein Ausnahmetatbestand wie beispielsweise die erlaubte Privatkopie gegeben sein. Urheberrechtsverletzungen kann man per Abmahnung und durch gerichtliche Geltendmachung begegnen. Ebenso ist natürlich Verteidigung geboten, wenn unberechtigte Ansprüche geltend gemacht werden.
– Bei uns ist hierfür zuständig: RA Rifai
Verkehrsrecht
Im Straßenverkehr können kleine Fehler schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Die Regulierung von Verkehrsunfällen, die Vertretung gegenüber den Straßenverkehrsbehörden, die Beratung im Zusammenhang mit dem Entzug der Fahrerlaubnis, der Neuerteilung – auch im angrenzenden Ausland – und auch die Beratung und Vertretung bei dem Erwerb oder der Veräußerung eines Kraftfahrzeugs gehören daher zu den anwaltlichen Aufgaben in diesem Gebiet.
Auch der gesamte Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts, so insbesondere die Vertretung in Bußgeldverfahren, zählt hierzu.
– Bei uns ist hierfür zuständig: RA Philipps, RA Hengelbrock
Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht, und hier insbesondere das Privatversicherungsrecht, umfasst alle vertraglichen Beziehungen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmer. Jeder Deutsche hat im Durchschnitt mehr als zehn Versicherungsverträge. Hierzu zählen oft die Kranken- und Unfallversicherung, die Haftpflichtversicherungen, die Reiseversicherung, die Berufsunfähigkeits- und die Lebensversicherungen.
Nicht selten kommt es beim Eintritt des Versicherungsfalls und der Regulierung des Schadens zu Konflikten zwischen den Parteien. Probleme können auftreten bei der Frage der Wirksamkeit der Verträge, bei Pflicht- bzw. Obliegenheitspflichtverletzungen des Versicherungsnehmers sowie bei der Frage des versicherten Risikos.
– Bei uns ist hierfür zuständig: RA Hagemann
Wettbewerbsrecht
Abmahnungen stellen ein Werkzeug des Wettbewerbs zwischen Unternehmen dar, um die Einhaltung von Wettbewerbsregeln einzufordern. Dieses Werkzeug wird jedoch mit zunehmender wirtschaftlicher Bedeutung des Internets zu einem bedeutenden Anteil mit reiner Erwerbsabsicht missbraucht. Daher ist beispielsweise das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen im Internet sorgfältig zu prüfen, weil die Anzahl der einzuhaltenden Rechtsvorschriften nahezu unüberschaubar ist. Natürlich gibt es auch außerhalb des Internets zahlreiche Möglichkeiten von wettbewerbsrechtlichen Kollisionen. Es kommt daher auf die Prüfung und Abwehr kostenschwerer Abmahnungen und gegebenenfalls auch auf die eigene Aussprache einer Abmahnung zur Wahrung der rechtlichen Interessen an. Vorbeugend können Webseiten, Werbeaktionen und andere gewerbliche Maßnahmen auf die Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht geprüft werden.
– Bei uns ist hierfür zuständig: RA Rifai
Wohnungseigentumsrecht
Als Eigentümer einer Wohnung müssen Sie sich im Wohnungseigentumsrecht mit andern Wohnungseigentümern arrangieren. Die Kostenverteilung oder die Entscheidung zu Modernisierungsmaßnahmen kann in diesem Zusammenspiel von Eigentümern zu unterschiedlichen Interessen führen. Das Wohnungseigentumsrecht bietet hierfür die rechtliche Grundlage zur Regelung dieser Rechtsverhältnisse. Der richtige Umgang mit den Verfahrensregeln und der angemessene Interessenausgleich aller Beteiligten bedarf in vielen Fällen juristischer Unterstützung.
– Bei uns ist hierfür zuständig: RA Hagemann, RA Hengelbrock